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Verfassungsgerichtsurteil umsetzen - Pleite der SachsenLB hat Land großen Schaden zugefügt; sie ist auch nicht vom Himmel gefallen

Mittwoch, 11. November 2009

 in GRÜNE-LT-Reden 

Redebeitrag der Abgeordneten Antje Hermenau zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion "SachsenLB-Pleite: Sicherstellung der Finanzhoheit des Landtags gegenüber der Staatsregierung - Verantwortliche in Regress nehmen" (Drs. 5/296) in der 3. Sitzung des Sächsischen Landtages am 11. November 2009 zum TOP 8

Wir fordern die Staatsregierung mit Nachdruck auf, endlich zu handeln, sich zu den eigenen Fehlern zu bekennen und auch in den eigenen Reihen endlich reinen Tisch zu machen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

erinnern Sie sich: Herbst 2007, Krisenmanagement, Notverkauf der Sachsen LB, der Staatsminister der Finanzen Tillich reicht eine Bürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro ein - das ist immerhin ein Sechstel unseres Haushalts - und zwar ohne das Parlament an dieser Entscheidung zu beteiligen.

Heute geht es nicht darum, ob der Notverkauf die einzige Handlungsoption war, sondern um die Verantwortlichen für das Debakel der Sachen LB. Denn wir wissen heute: Die damalige Staatsregierung hätte durch ihren Staatsminister der Finanzen die Krise verhindern können.

Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, endlich die Konsequenzen aus dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 28. August 2009 zu ziehen, das meine Fraktion erstritten hat:

Erstens, gegenüber dem Sächsischen Landtag die in dem Urteil festgestellten Verletzungen der Sächsischen Verfassung anzuerkennen und darzulegen, wie zukünftig sichergestellt wird, dass das gesamte Finanzgebaren des Freistaates auch tatsächlich der Steuerung und Kontrolle des Parlaments unterstellt bleibt, so wie es die Sächsische Verfassung vorsieht.

Und zweitens, Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder durchzusetzen, die an den maßgeblichen Entscheidungen zur Ausweitung der Geschäfte der Sachsen LB beteiligten waren. 

Meine Damen und Herren, die Pleite der Sachsen LB hat dem Land einen großen Schaden zugefügt. 364 Millionen Euro sind den ehemaligen Anteilseignern der Bank allein beim Verkauf der Bank an die LBBW entstanden. Noch viel schwerer aber wiegt die 2,75 Milliarden Euro teure Garantie, die der Freistaat beim Verkauf der Bank übernehmen musste. Ein Drittel der Garantie - ca. 900 Millionen Euro – sind bereits dem Haushalt in 2007 entzogen worden und in eine Rücklage überführt worden. Sollte die Garantie in den nächsten Jahren voll gezogen werden, wird dies die Haushalte des Freistaates auf Jahre zusätzlich belasten. Geld, das wir angesichts erheblicher Steuermindereinnahmen in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der degressiv ausgestalteten Solidarpaktmittel dringend für andere Aufgaben bräuchten. 

Die Pleite der Bank mit all ihren Konsequenzen für den Freistaat ist nicht einfach vom Himmel gefallen, und sie ist auch nicht die Folge der Finanzkrise, wie uns das Finanzministerium weiß machen wollte. Das Gegenteil ist richtig. Die Finanzkrise, so der Sächsische Rechnungshof, ist erst durch das unprofessionelle und sorglose Handeln vieler Akteure am Finanzmarkt verursacht worden. 

Im Fall der Sachsen LB waren diese unprofessionell und sorglos handelnden Akteure der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss. Sowohl die Führungskräfte als auch die Gremien haben jeweils in ihrer Aufgabe versagt. Sie haben eklatante Fehler gemacht, und somit den Schaden, der dem Freistaat durch die Pleite der Bank entstanden ist - und noch entstehen wird - zu verantworten.

Die Fehler, denen wir mit der Organklage nachgegangen sind, liegen in Verstößen gegen das Budgetrecht des Sächsischen Landtags. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt: 

•  Die Anfänge für die Krise der Sachsen LB lassen sich bis zur Entscheidung über die strategische Neuausrichtung der Sachsen LB zurück verfolgen. Diese Neuausrichtung war der erste Fehler, denn sie entsprach nicht dem öffentlichen Auftrag der Bank. Deshalb waren auch spätere Entscheidungen der Bank haushaltsrechtlich nicht gedeckt. Wie z.B.

• die Bürgschaft, die der Freistaat am 28. Dezember 2007 in Höhe 1,65 Mrd. Euro abgegeben und am 15. Februar 2008 auf insgesamt 2,75 Mrd. Euro erhöht hat. Sie war nicht nur haushaltsrechtlich nicht gedeckt, sie entsprach auch nicht den Bürgschaftsrichtlinien des Freistaates.

• Ein weiterer folgenreicher Fehler war die Entscheidung des Finanzministers in der Sitzung des Kreditausschusses der Sachsen LB am 16. Juni 2005. Dort hat der Finanzminister der Erhöhung der Kreditlinien gegenüber Ormand Quay auf 1,735 Milliarden Euro zugestimmt. Damit wurden für die Sachsen LB vorhersehbar Finanzierungsrisiken geschaffen, die von ihr selbst gar nicht mehr gedeckt werden konnten.

Meine Damen und Herren, die Feststellungen des Gerichts sind für die Verantwortlichen vernichtend. Obwohl uns die Staatsregierung immer wieder weiß machen wollte, dass die Pleite der Sachsen LB durch ein Verkettung unglücklicher Umstände verursacht wurde, stellt der Sächsische Verfassungsgerichtshof fest, dass die Risiken, die sich dann im August 2007 realisiert haben, innerhalb der Sachsen LB bereits im Jahr 2004 benannt und damit auch bekannt gewesen sind und dass der Staatsminister für Finanzen die Erhöhung der Kreditlinie hätte ablehnen müssen. 

Die Staatsregierung hatte immer wieder die Möglichkeit, die Geschicke der Sachsen LB in eine andere Richtung zu lenken. Aber sie hat es nicht getan. Wenn der Finanzminister die Budgethoheit des Landtages gewahrt hätte, und die Erhöhung der Kreditlinie in der Sitzung des Kreditausschusses vom 16. Juni 2005 abgelehnt hätte, wäre es nach unserer festen Überzeugung nicht zu dem Desaster der Sachsen LB gekommen.

Meine Damen und Herren, die Verantwortlichen hätten diese Krise verhindern können. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass sie für ihre Versäumnisse in Regress genommen werden. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es nicht sein kann, dass wir eine solche Fehlleistung einfach durch gehen lassen, nach dem Motto, die kleinen Diebe hängt man, die großen lässt man laufen. Hier geht es um ein Stück politische Kultur in unserem Land, und es geht um ein Stück Gerechtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die die Rechnung für diese Zockerei begleichen müssen. Wir können von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht verlangen, dass sie die Rechnung für einen Schaden begleichen, den andere angerichtet haben, ohne je den Versuch gemacht zu haben, diejenigen, die den Schaden zu verantworten haben, zu belangen. Die Verantwortlichen in Regress zu nehmen, ist deshalb unumgänglich.

Wir wissen, dass das Finanzministerium seit Monaten prüft, ob und welche Möglichkeiten bestehen zu klagen. Während bereits gegen die Vorstände der Bank seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wurde, sind die Mitglieder des Verwaltungsrates bisher verschont geblieben. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass hier Personen geschont werden sollen. Allmählich wird die Zeit eng. Verjährungsfristen, die einen Regress unmöglich machen könnten drohen abzulaufen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung heute mit Nachdruck auf, endlich zu handeln, sich zu den eigenen Fehlern zu bekennen und auch in den eigenen Reihen endlich reinen Tisch zu machen.

Die FDP hat im Haushalts- und Finanzausschuss bei der Behandlung des Sonderberichts zur Sachsen LB gefordert, allen Feststellungen des Landesrechnungshofes beizutreten und dieses auch dem Landtag vorzuschlagen.

Nun, Herr Zastrow, jetzt können Sie zeigen, dass Sie zu Ihrem Wort aus der letzten Legislatur stehen und diesen Prozess der Klärung und Bereinigung unterstützen.


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